Die DERIVST ist eine GmbH. Sie hat ihren Sitz in Marktredwitz. Die GmbH ist Anbieterin und Emittentin von Nachrangdarlehen. Die Emittentin wurde vertreten durch die Geschäftsführer Markus Fürst und Gerhard Schaller. Im Rahmen der Eigenverwaltung ist die Geschäftsführung ausgetauscht worden, auch zum Schutz der Anleger.
Die Geschäftstätigkeit der DERIVEST GmbH lässt sich beschreiben mit der Verwaltung von eigenem Vermögen und sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Dazu gehört auch die Begebung von Nachrangdarlehen. Diese Nachrangdarlehen (siehe Z. 2) sind eigenkapitalähnlich ausgestaltet mit einem Rangrücktritt, gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin. Dieser Rangrücktritt ist möglicherweise unwirksam. Es wird derzeit die Entscheidung des zuständigen OLG in dieser Sache abgewartet. Bei allen Anlageaktivitäten stand die Erzielung einer nachhaltigen Rendite im Vordergrund. Die GmbH richtete sich an Anleger, die ihren Wohnsitz bzw. Gesellschaftssitz ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Im Rahmen der Vermögensverwaltung hat die DERIVEST GmbH für Teile des Gesellschaftsvermögens die Sensus Vermögensverwaltungen GmbH eingeschaltet, die bankaufsichtsrechtlich erlaubnispflichtige Dienstleistungen erbringen kann.
Die Gesellschaft investierte in Sachwerte, wie z.B. Immobilien, Beteiligungsinvestments, alternative Anlagestrategien und Festzinsanlagen. Die Investitionsgrundsätze wurden in dem Prospekt so festgeschrieben, daß sich die Emittentin bei ihren Investments strikt an den veränderten Rahmenbedingungen und den ständig wechselnden Grenzwerten der immer komplexer werdenden Finanzmärkte orientiert.
Es wurden insgesamt 3 Tranchen begeben.
Tranche 1
Zeichnungszeitraum: August 2011 bis
Dezember 2012
Zinssatz: 7,5 %
Rückzahlungsanspruch per 31.07.2019: 3.881
T€
Tranche 2
Zeichnungszeitraum: März 2012 bis Dezember
2015
Zinssatz: 6,0 %
Rückzahlungsanspruch per 31.07.2019:
25.371 T€
Tranche 3
Zeichnungszeitraum: Dezember 2014 bis
Dezember 2015
Produkt DERIFLEX
Zinssatz: 3,25 %
Rückzahlungsanspruch per 31.07.2019: 885
T€
Es sind ca. 2.700 Anleger betroffen und involviert (maximale Größenordnung). Die Gesellschaft hat rund 45 Mio. € über Nachrangdarlehen eingeworben. Es sind ca. 30 Mio. € zur Rückzahlung fällig.
Hinweis an unsere Mandanten/Anleger:
Wir haben einen Fragebogen vorbereitet.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit und füllen insbesondere unter Z. III. die
Tabelle aus. Wir benötigen
insbesondere Angaben zu der erworbenen Tranche. Bitte beachten Sie, daß
sämtliche Darlehensverträge durch die Gesellschaft gekündigt wurden.
Ein Nachrangdarlehen ist ein Vertrag sui generis. Wir finden den Vertrag nicht im BGB definiert. Es gibt schlichtweg keine Definition. Im Kapitalanlagerecht ist diesem Produkt zu eigen, daß der Anleger/Verbraucher Darlehensgeber ist.
Der Darlehensvertrag ist ein eigenständiger Vertragstyp, der als besondere Finanzierungsform das geleistete Darlehenskapital von vornherein in einer vertraglich ausgestalteten Art und Weise bindet und damit wechselseitige Ansprüche prägt. Die Bindung des Kapitals ist vertragscharakteristische Hauptleistung.
Die Gesellschaft ist Darlehensnehmer. In der Regel ist für den durch den Anleger gewährten Darlehensbetrag ein Rangrücktritt vereinbart. Hier muss immer geprüft werden, ob dieser wirksam ist. Ist ein Rangrücktritt wirksam vereinbart, ist dieses schädlich für den Verbraucher/Anleger, denn in einem Insolvenzverfahren kann bei wirksamen Rangrücktritt die Forderung des Anlegers/Verbrauchers auf Rückzahlung des überlassenen Darlehensbetrages nachrangig sein und folglich hinter der Befriedigung anderer Gläubiger zurückstehen.